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Meine Sexualität und mein Liebesleben

Meine Fragen als Jugendlicher

  • Muss ich meinen Eltern Bescheid sagen, wenn ich zum Gynäkologen gehe?

Nein. Es gibt Strukturen, Beratungsstellen für Familienplanung und Krankenhäuser, die das Berufsgeheimnis respektieren, auch wenn du noch minderjährig bist.

Es ist völlig normal, sich beim ersten Besuch beim Gynäkologen peinlich berührt oder beunruhigt zu fühlen. Du hast das Recht, alle Fragen zu stellen, die du möchtest. Es ist ein natürlicher Schritt und du solltest nicht damit warten, bis ein Problem aufkommt.

  • Wenn man die Periode hat und Bauchschmerzen hat, kann man dann die Pille nehmen?

Ja, die Pille kann helfen, Schmerzen zu lindern. Frage deinen Gynäkologen oder Hausarzt um Rat, um die richtige Pille zu finden, denn manchmal funktioniert sie nicht beim ersten Mal. Für einige Frauen kann der Beginn der Menstruation mehr oder weniger starke Schmerzen im Unterbauch, Rücken oder Kopfschmerzen bedeuten. Diese Schmerzen sind normal und auf die Hormonaktivität zurückzuführen.

  • Warum bekomme ich meine Periode?

Die erste Periode ist ein Zeichen dafür, dass du eine Frau wirst, und das sind gute Neuigkeiten. Du wirst dich an dieses neue Leben gewöhnen müssen. Es ist normal, dass die Periode am Anfang nicht regelmäßig kommt, denn dein Körper muss sich anpassen. Die Periode ist auch ein Zeichen dafür, dass du nicht schwanger bist, denn eines der ersten Anzeichen einer Schwangerschaft kann das Fehlen der Perioden sein.

Das Fehlen der Periode bedeutet nicht automatisch, dass du schwanger bist; es kann auf Stress, intensive sportliche Aktivitäten, Reisen oder Gewichtsverlust zurückzuführen sein. Auf alle Fälle solltest du es besser überprüfen lassen, wenn du irgendwelche Zweifel hast.

  • Muss ich Sex haben, wenn ich einen Freund oder eine Freundin habe?

Nein. Du musst dich selbst respektieren, und diese Entscheidung muss zu zweit getroffen werden. Der Zeitpunkt, den du dafür auswählst, ist wichtig: Du musst dich bereit fühlen, denn das erste Mal ist bedeutsam. Es ist ein Moment, von dem jeder will, dass er gut läuft, aber keine Panik, wenn es nicht so passiert, wie du es dir vorgestellt hast; es gibt erste Male aller Art.

  • Woher weiß ich, ob ich schwanger bin?

Das Fehlen der Periode kann ein Zeichen dafür sein, dass du schwanger bist. Es kann auch sein, dass du dann Übelkeit, Erbrechen oder ein Ziehen in der Brust verspürst, oder dass Letztere sehr empfindlich sind. Das ist bei jeder Frau anders.

Wenn du Zweifel hast, ist es besser, einen Schwangerschaftstest zu machen; jedoch bringt es nichts, ihn vor dem 5. oder 7. Tag nach dem vorgesehenen Eintreten der Periode zu machen. Du kannst das Ergebnis auch mit einem Bluttest bestätigen lassen.

Wenn du deine Pille vergessen hast oder ihr euch nicht geschützt habt, kannst du die „Pille danach“ bis drei Tage nach dem Geschlechtsverkehr einnehmen. Informationen dazu findest du in einer Beratungsstelle für Familienplanung.

  • Wenn ich schwanger bin, aber das Baby nicht will, was soll ich dann tun?

Vertraue dich jemandem an, es gibt Lösungen. Du kannst darüber mit kompetenten Personen sprechen, z. B. mit deinem Gynäkologen, deinem Arzt oder in einer Beratungsstelle für Familienplanung. Abtreibung ist in Belgien legal, sie kann bis zu drei Monate nach Schwangerschaftsbeginn angewendet werden.

  • Verursacht Sex Schmerzen?

Im Allgemeinen nicht, aber Stress und Angst können bei Schmerzen eine Rolle spielen. Das Vorspiel ist wichtig, man sollte sich genug Zeit nehmen. Wenn nötig kann man auch Gleitgel benutzen. Das erste Mal geht nicht zwangsläufig mit Schmerzen und Blutungen einher. Wenn es blutet, sind es nur ein paar Tropfen.

  • Macht die Pille steril?

Nein. Die Pille verhindert während der Zeit der Einnahme eine Schwangerschaft, aber wenn du damit aufhörst, kannst du wieder Kinder kriegen.

  • Was bedeutet das Schutzalter? Mit welchem Alter erreicht man es?

Mit 16 Jahren erreicht man in Belgien das Schutzalter.

Das bedeutet, dass du ab deinem 16. Lebensjahr mit deinem Freund/deiner Freundin Geschlechtsverkehr haben kannst, soweit beide damit einverstanden sind.

Deine Eltern behalten jedoch das Recht und die Pflicht, dich in dieser Hinsicht bis zur Volljährigkeit zu beaufsichtigen und ihre elterliche Sorge auszuüben.

  • Was ist mit Geschlechtsverkehr unter 16 Jahre?

Vor dem 14. Lebensjahr schreibt Artikel 375 des Strafgesetzbuches Folgendes vor: „Als Vergewaltigung unter Gewaltanwendung wird jegliche mit Penetration verbundene sexuelle Tat gleich welcher Art und durch gleich welches Mittel angesehen, die an einem Kind begangen wird, das das vierzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat.“ Und das, selbst wenn du zustimmst.

Zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr gilt der einvernehmliche Geschlechtsverkehr nicht mehr als Vergewaltigung, kann aber dennoch wegen sexueller Belästigung verfolgt werden.

Denke daran, dass jeder unerwünschte Geschlechtsverkehr, unabhängig von deinem Alter, als Vergewaltigung gilt.