Unterstützung der Gemeinden und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit

Unterstützung der Gemeinden und gemeindeübergreifende ZusammenarbeitUnterstützung der Gemeinden und gemeindeübergreifende ZusammenarbeitUnterstützung der Gemeinden und gemeindeübergreifende ZusammenarbeitUnterstützung der Gemeinden und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit

Sanktionierende Beamte

Ihr Wohlergehen liegt der Provinz Lüttich am Herzen. Zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten stellt sie den Gemeinden deshalb auf Anfrage einen sanktionierenden Beamten zur Verfügung.

Graffiti

Der sanktionierende Beamte der Provinz ist ein lokaler Akteur und kann gegen jeden, der einen Verstoß gegen die allgemeine Polizeiverordnung begangen hat, administrative Geldbußen verhängen.

Seit 1999 können die Gemeinden Verwaltungssanktionen einsetzen, um jede Handlung zu ahnden, die gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellt. Zu diesem Zweck müssen sie einen Gemeinde- oder Provinzialbeamten bestimmen, der für die Auferlegung administrativer Geldbußen zuständig ist.

Der sanktionierende Beamte informiert, berät und begleitet Ihre Gemeinde zudem bei der Ausübung ihrer polizeilichen Funktion. Er beteiligt sich an der Ausarbeitung und Überarbeitung bestehender Verordnungen (Aktualisierung der geltenden Vorschriften, Präzisierung einzelner Bestimmungen ...) unter Berücksichtigung der Besonderheiten jeder einzelnen Gemeinde.

Derzeit arbeiten 40 Gemeinden mit dem Dienst für Verwaltungssanktionen der Provinz Lüttich zusammen. Die Intervention der Provinz wird in Partnerschaft mit Ihrer Gemeinde durchgeführt und ermöglicht eine geringere Belastung der Gemeinde bei niedrigeren Kosten. Dieser Dienst wird Ihrer Gemeinde mit 12,50 € pro Protokoll oder Feststellung, für das oder die ein Verfahren eingeleitet wurde, in Rechnung gestellt. Dazu kommen 30 % des Betrags der tatsächlich erhobenen Geldbuße.

Das System der kommunalen Verwaltungssanktionen

Müll

Verstöße gegen die Gemeindeverordnung lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

Die klassischen administrativen Verstöße (Artikel 119a des Neuen Gemeindegesetzes) werden mit einer administrativen Geldbuße von bis zu 250 € für Erwachsene und (in einigen Gemeinden) 125 € für Minderjährige über 16 Jahre geahndet.

Die Verstöße werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • administrative Verstöße gegen Bestimmungen der Gemeindeverordnung, wie freilaufende Hunde, mangelhafte Grundstückspflege usw.
  • gemischte Verstöße: strafrechtliche Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten, wie Ruhestörung, Sach- oder Vermögensschädigung usw.

Umweltverstöße (Umweltgesetzbuch) sind gemischte Verstöße gemäß dem wallonischen Umweltgesetzbuch, wie beispielsweise das Verbrennen von Hausmüll.

Diese werden je nach Schweregrad in vier Kategorien eingeteilt:

  • Verstöße der ersten Kategorie können nur strafrechtlich geahndet werden;
  • Verstöße der zweiten Kategorie (Zurücklassen von Müll) werden mit einer administrativen Geldbuße von 50 bis 100.000 € geahndet;
  • Verstöße der dritten Kategorie werden mit einer administrativen Geldbuße von 50 bis 10.000 € geahndet;
  • Verstöße der vierten Kategorie werden mit einer administrativen Geldbuße von 1 bis 1.000 € geahndet.

Für solche Verstöße kann der sanktionierende Beamte der Provinz auch eine Wiederinstandsetzung anordnen.

Welche Befugnisse hat der sanktionierende Beamte der Provinz?

Seine Entscheidungsbefugnis bezieht sich auf zwei Ebenen:

  • 1. Ebene: Der sanktionierende Beamte der Provinz entscheidet darüber, ob Strafverfolgungsmaßnahmen angebracht sind;
  • 2. Ebene: Der sanktionierende Beamte entscheidet über die Höhe der Strafe.

Nach Ablauf einer Beschwerdefrist ist die Entscheidung des sanktionierenden Beamten der Provinz vollstreckbar. Dies bedeutet, dass sich die Gemeinde direkt an einen Gerichtsvollzieher wenden kann, um die Zwangsvollstreckung der Entscheidung durchführen zu lassen. Die Verwaltungsentscheidung hat den gleichen Wert wie ein Urteil.

Kontaktangaben:

Dienst für Verwaltungssanktionen:

Generaldirektion der Provinz Lüttich

Place Saint-Lambert 18A

B - 4000 LÜTTICH

greffe.sanctionnateur@provincedeliege.be

Dienstverantwortliche:

Frau Angélique BUSCHEMAN

04/ 279 32 25

angelique.buscheman@provincedeliege.be