Verwaltung & politik

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Provinzialwahlen

Die Provinzwahlen finden alle 6 Jahre zeitgleich mit den Gemeinderatswahlen statt. Und Sie als Bürger entscheiden! Doch was genau wählen Sie?

Provinzstruktur

Die Provinz Lüttich ist ein öffentliches Unternehmen, das geleitet werden muss. Diese Leitung wird von zwei politischen Organen übernommen, die (direkt und indirekt) aus Ihrer Wahl hervorgehen: Provinzialratund Provinzkollegium. Sie als Bürger wählen die Ratsmitglieder und die Provinzabgeordneten.

Als Wähler in der Provinz Lüttich wählen Sie direkt 56 Provinzialratsmitglieder für einen Zeitraum von 6 Jahren. Der Provinzialrat äußert sich bezüglich aller Themenbereiche von provinzialem Interesse. Er ist die Legislative der Provinz. Er tagt generell am letzten Donnerstag im Monat im Lütticher Provinzpalast.

Aus ihrer Mitte bezeichnen die Mitglieder des Provinzialrats 5 Abgeordnete, die dann das Provinzkollegium bilden, ebenfalls für 6 Jahre. Die Bürger wählen also indirekt die Provinzabgeordneten, indem sie sie zunächst in den Provinzialrat wählen. Das Kollegium ist die Exekutive der Provinz und gewährleistet die tagtägliche Verwaltung. Das Kollegium tagt generell jeden Donnerstag.

Die Provinzwahlen werden in den Distrikten organisiert. Was ist damit gemeint? Ein Distrikt ist ein geografisches Gebiet mit zwei oder mehreren Gemeinden, wobei es zu dieser Regel Ausnahmen gibt. In der Provinz Lüttich gibt es 10 Wahldistrikte.

Der Gouverneur der Provinz wird nicht von den Bürgern gewählt. Er ist Kommissar der wallonischen Regierung und wird entsprechend von dieser Regierung bezeichnet.

Zehn Wahldistrikte

Carte

Die Provinz Lüttich zählt 84 Gemeinden und 10 Wahldistrikte. In welchem Wahldistrikt wählen Sie?

Verwaltungsbezirk Huy

= 1 Distrikt

= 17 Gemeinden

= 6 Provinzialratsmitglieder

  • Der Bezirk von Huy ist zugleich der Distrikt von Huy, dort werden sechs Ratsmitglieder gewählt.

Ferrières, Burdinne, Héron, Amay, Huy, Marchin, Wanze, Anthisnes, Clavier, Engis, Hamoir, Modave, Nandrin, Ouffet, Tinlot, Verlaine, Villers-le-Bouillet.

Verwaltungsbezirk Lüttich

= 5 Distrikte

= 24 Gemeinden

= 31 Provinzialratsmitglieder

  • Der Distrikt Fléron wählt 7 Mitglieder des Provinzialrats.

Zehn Gemeinden: Aywaille, Comblain-au-Pont, Esneux, Sprimont, Beyne-Heusay, Blegny, Chaudfontaine, Fléron, Soumagne, Trooz.

  • Die Stadt Lüttich bildet allein den Distrikt Lüttich: 10 Ratsmitglieder.
  • Sie wählen im Distrikt Saint-Nicolas? Dann wählen Sie 5 Ratsmitglieder.

Fünf Gemeinden: Awans, Flémalle, Grâce-Hollogne, Ans, Saint-Nicolas.

  • Der Distrikt Seraing besteht aus 2 Gemeinden (Neupré und Seraing) und bestimmt 4 Ratsmitglieder.
  • Wenn Sie im Distrikt Visé wählen, bestimmen Sie 5 Ratsmitglieder.

Sechs Gemeinden: Bassenge, Juprelle, Oupeye, Dalhem, Visé, Herstal.

Verwaltungsbezirk Verviers

= 3 Distrikte

= 29 Gemeinden

= 15 Provinzialratsmitglieder

  • Sie wählen im Distrikt Dison? Dann wählen Sie vier Ratsmitglieder.

Neun Gemeinden: Aubel, Bleiberg, Dison, Herve, Thimister-Clermont, Baelen, Jalhay, Limbourg, Welkenraedt.

  • Der Wahldistrikt Eupen wird durch vier Ratsmitglieder vertreten.

Neun Gemeinden: Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Sankt Vith.

  • Im Distrikt Verviers wählen Sie 7 Ratsmitglieder.

Elf Gemeinden: Malmedy, Weismes, Pepinster, Spa, Theux, Lierneux, Stavelot, Stoumont, Trois-Pont, Olne, Verviers.

Verwaltungsbezirk Waremme

= 1 Distrikt

= 14 Gemeinden

= 4 Provinzialratsmitglieder

  • Der Bezirk Waremme ist gleichzeitig der Distrikt Waremme, hier werden 4 Ratsmitglieder gewählt.

Braives, Hannut, Lincent, Wasseiges, Berloz, Crisnée, Donceel, Faimes, Fexhe-le-Haut-Clocher, Geer, Oreye, Remicourt, Saint-Georges-sur-Meuse, Waremme.

Zeitgleich mit den Kommunalwahlen

Gemeindestruktur

Die Provinzwahlen finden zur gleichen Zeit wie die Kommunalwahlen statt. Das ist normal: Diese beiden Entscheidungsebenen ergänzen sich, sind Partner und bürgernah.

In Ihrem Wahlbüro bestimmen Sie also auch die Bürgermeister und Schöffen Ihrer Gemeinde für sechs Jahre. In der Provinz Lüttich gibt es 84 Gemeinden. Die Gemeinde wird wie die Provinz durch zwei politische Organe geleitet. Der Gemeinderat - die Legislative - und das Gemeindekollegium – die Exekutive – bestehend aus Bürgermeister, Schöffen und ÖSHZ-Präsident.

Die Anzahl der gewählten Vertreter hängt von der Bevölkerung jeder Verwaltungseinheit statt. Das ÖSHZ wird von einem Sozialhilferat verwaltet, deren Mitglieder durch den Gemeinderat gewählt werden.

Wen wählen Sie, und wann?

Alle 6 Jahre wählen Sie also (direkt oder indirekt) in der Provinz Lüttich:

  • 56 Provinzialratsmitglieder
  • 5 Provinzabgeordnete
  • die Gemeinderatsmitglieder
  • den Bürgermeister
  • die Schöffen und den ÖSHZ-Präsidenten
  • die ÖSHZ-Ratsmitglieder

Die letzten Provinz- und Kommunalwahlen fanden am 14. Oktober 2018 statt.

Wer wählt?

  • Bei den Provinzwahlen: alle belgischen Bürger (im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte), die spätestens am Tag der Wahl 18 Jahre alt und spätestens am 31. Juli des Jahres, in dem die Wahl stattfindet, in das Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen sind.
  • Bei den Kommunalwahlen: alle belgische Bürger (im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte), die spätestens am Tag der Wahl 18 Jahre alt und spätestens am 31. Juli des Jahres, in dem die Wahl stattfindet, in das Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen sind. Bürger der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ebenfalls wählen, wenn sie bis zum 31. Juli des Wahljahres ihre Eintragung ins Wählerregister bei der Gemeinde beantragt haben. Bürger von Nicht-EU-Mitgliedstaaten können den gleichen Antrag stellen, müssen jedoch zusätzliche Bedingungen erfüllen.