Subventionen

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Subventionierung von Lehrbauernhöfen in der Provinz Lüttich

Die Provinz Lüttich unterstützt die pädagogische Bauernhöfe auf ihrem Gebiet mit einer jährlichen Subvention.

WER KANN DIESE SUBVENTION BEANTRAGEN?

Dieser Zuschuss wird jedem Lehrbauernhof gewährt, der:

  • seinen Hauptsitz und seine Haupttätigkeit in der Provinz Lüttich hat,

WIE SEHEN DIE MODALITÄTEN DER SUBVENTION AUS?

Der Zuschussantrag muss spätestens am 30. Juni des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, bei den Landwirtschaftsdiensten der Provinz Lüttich eingereicht werden.

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • eine Bescheinigung der wallonischen Region, die die Verwendung der Bezeichnung „Lehrbauernhof“ erlaubt;
  • ein vorläufiger Haushaltsplan für die Tätigkeit des Lehrbauernhofs im laufenden Haushaltsjahr und ein Nachweis über etwaige frühere Zuschüsse.

BETRAG DER SUBVENTION

Die Höhe des Zuschusses ist jährlich, pauschal und wird dem Empfänger in einer einzigen Zahlung ausgezahlt.

Der Betrag, den ein Lehrbauernhof erhält, wird wie folgt berechnet:

Der Gesamtbetrag der Mittel aus dem Provinzhaushalt für die Subventionierung von Lehrbauernhöfen GETEILT DURCH die Gesamtzahl der Lehrbauernhöfe, die einen Antrag gestellt haben.

VERWENDUNG DER SUBVENTION

Lehrbauernhöfe, die einen Zuschuss erhalten haben, müssen die Verwendung des Zuschusses begründen.

Zu diesem Zweck müssen sie den Landwirtschaftsdiensten bis spätestens 30. Juni des Folgejahres folgende Unterlagen übermitteln:

  • der ordnungsgemäß unterzeichnete Tätigkeitsbericht „Lehrbauernhof“;
  • der datierte, beglaubigte und unterzeichnete Finanzbericht über die Tätigkeit „Lehrbauernhof“;
  • Die letzte von der Wallonischen Region übermittelte jährliche Bewertung (Art. 11 des Erlasses der wallonischen Regierung vom 08/06/2017)

WIE VERSENDE ICH MEINEN ANTRAG?

Nichts einfacher als das: Sie müssen den Antrag lediglich bis zum 30. Juni[1] des Jahres, für das Sie den Zuschuss beantragen, einreichen, und zwar:

[1] Bei Nichteinhaltung dieser Frist können die Landwirtschaftsdienste der Provinz Lüttich den Antrag nicht an das Provinzkollegium weiterleiten.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

Die Verordnung der Provinz Lüttich über die Subventionierung von Lehrbauernhöfen finden Sie HIER!

SIE MÖCHTEN MEHR ERFAHREN? SETZEN SIE SICH MIT UNS IN VERBINDUNG!

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