Das Provinzkollegium

Das Provinzkollegium ist gewissermaßen die Regierung, die Exekutive. Es besteht aus fünf Provinzabgeordneten, die sich mit spezifischen Themenbereichen befassen.

Um Provinzabgeordneter werden zu können, muss man erst einmal in den Provinzialrat gewählt werden. Die Mitglieder des Kollegiums sind also in erster Linie Provinzialratsmitglieder. Sie als Bürger der Provinz wählen sie alle sechs Jahre - wenn auch indirekt. Anschließend wählt der Provinzialrat, der aus 56 direkt gewählten Mitgliedern besteht, aus seiner Mitte fünf Provinzabgeordnete beiden Geschlechts. Im Kollegium müssen beide Geschlechter vertreten sein.

Das Provinzkollegium und jeder Provinzabgeordnete ist dem Rat gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Der Rat kontrolliert die Exekutive.

Was macht das Provinzkollegium?

Das Kollegium ist die ausführende Gewalt. Seine Hauptaufgabe ist die tägliche Verwaltung der Provinz Lüttich. Es sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der verschiedenen Dienste der Provinz. Das Provinzkollegium führt die eigenen Beschlüsse ebenso aus wie die des Rates.

Zu Beginn der Legislaturperiode legt das Kollegium dem Rat eine allgemeine politische Erklärung vor. Dieses Dokument beschreibt die verschiedenen politischen Projekte für die kommenden sechs Jahre.

Weitere Aufgaben des Kollegiums

  • Es bereitet mit seinen Dienststellen die Dossiers vor, die dem Rat unterbreitet werden.
  • Es erarbeitet jedes Jahr einen Haushaltsplan, der von einer Note zur allgemeinen Politik begleitet wird.
  • Es verwaltet die beweglichen und unbeweglichen Güter der Provinz.
  • Es präsentiert dem Rat jährlich den Tätigkeitsbericht der verschiedenen Dienste.
  • Es gibt eine Stellungnahme an zu allen Angelegenheiten, die ihm vorgelegt werden.
  • Es validiert die Kommunalwahlen für die 84 Gemeinden auf dem Gebiet der Provinz.  Das Kollegium entscheidet also über eventuelle Beanstandungen.

Zusammensetzung des Provinzkollegiums und Sitzungen

Einer der Provinzabgeordneten übernimmt den Vorsitz des Kollegiums: der Provinzabgeordnete - Vorsitzende. Darüber hinaus wird ein Provinzabgeordneter-Stellvertretender Vorsitzender bestimmt. Das Kollegium tagt grundsätzlich jeden Donnerstag im Provinzpalast. Die Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Gouverneur der Provinz und die Greffière nehmen an den Kollegiumssitzungen teil. Der Gouverneur hat dabei als Kommissar der wallonischen Regierung weder beratende noch beschließende Stimme. Er hat nur dann eine beschließende Stimme, wenn das Kollegium als Verwaltungsgericht tagt (z.B. Validierung der Kommunalwahlen, Überprüfung der Gemeindehaushalte usw.).

Die fünf Provinzabgeordneten teilen die unterschiedlichen Provinzkompetenzen unter sich auf. Die Beschlüsse der Provinzregierung werden gemeinsam getroffen, ein Abgeordneter kann also nicht allein entscheiden.

Seit dem 26. Oktober 2012 (der offiziellen Einsetzung des neuen Kollegiums und des neuen Rates) setzt sich das Lütticher Provinzkollegium wie folgt zusammen:

Der Vorsitzende des Provinzkollegiums:

André GILLES - Provinzabgeordneter - Vorsitzender
Unterrichtswesen und Ausbildung, gemeindeübergreifende Struktur, Großveranstaltungen und Kommunikation

Die Provinzabgeordneten der Provinz Lüttich

Georges PIRE - Provinzabgeordneter - Stellv. Vorsitzender
Gesundheit und Umwelt, öffentliche Arbeiten, Außenbeziehungen

Paul-Emile MOTTARD - Provinzabgeordneter
Kultur, Tourismus, europäische Strukturfonds

Katty FIRQUET - Provinzabgeordnete
Soziales, Interkommunalen, regionale Integrationszentren

Robert MEUREAU - Provinzabgeordneter
Haushalt, Finanzen und Optimierung der Verwaltung, Sport, Landwirtschaft

Anschrift des Provinzkollegiums:

Provinzpalast
Place Saint-Lambert 18A
4000 LÜTTICH

Möchten Sie mehr über die Funktionsweise des Provinzkollegiums und den Ablauf der Sitzungen erfahren?

Werfen Sie einen Blick in die Interne Geschäftsordnung des Provinzkollegiums [le Règlement d'ordre intérieur du Collège] (12-seitige PDF-Datei zum Download).

Mittwoch 22 Mai 2013
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