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Meine Rechte

Meine Fragen als Jugendlicher

  • Ich habe keinen Führerschein. Darf ich trotzdem ein Kraftfahrzeug auf der öffentlichen Straße fahren?

Ab 16 Jahre kannst du ein Kleinkraftrad der Klasse A mit einer Geschwindigkeit von weniger als 25 km/h fahren (jedoch ohne Beifahrer). Dieses muss mit einem Kfz-Kennzeichen versehen sein.

Trage immer deinen Personalausweis und deine Versicherungsunterlagen bei dir und vergiss nicht, dass das Tragen eines Helms Pflicht ist.

  • Wann darf ich meinen Kleinkraftrad-Führerschein (Klasse AM) machen?

Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Beispiel: Roller, Mopeds....).

Du kannst die theoretische Prüfung ab dem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten ablegen. Du kannst alleine oder in einer Fahrschule dafür lernen.

Die praktische Fahrschulausbildung dauert mindestens 4 Stunden, davon mindestens 2 Stunden auf der öffentlichen Straße.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Test auf privatem Gelände.

Trage immer deinen Personalausweis, deinen Führerschein und deine Versicherungsunterlagen bei dir und vergiss nicht, dass das Tragen eines Helms Pflicht ist.

  • Wann darf ich meinen Motorradführerschein (Führerschein A1, A2, A) machen?

Es handelt sich um Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm.

Diese werden in drei Leistungsklassen eingeteilt, die abhängig von deinem Alter und ggf. von einem Führerschein einer tieferen Klasse zugänglich sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder über www.goca.be.

Du kannst die theoretische Prüfung ab dem Alter von 17 Jahren und 9 Monaten ablegen.

Die praktische Grundausbildung dauert mindestens 9 Stunden, davon mindestens die Hälfte auf der öffentlichen Straße.

Die Prüfung findet auf Privatgelände und auf öffentlicher Straße statt.

  • Wann darf ich meinen PKW-Führerschein machen?

Du darfst die theoretische Prüfung ab dem 17. Lebensjahr mit einer unbegrenzten Anzahl von Versuchen ablegen.

Zur Vorbereitung auf diese Prüfung kannst du entweder 12 Stunden theoretischen Unterricht in einer anerkannten Fahrschule absolvieren oder selbständig lernen (es gibt Webseiten, Bücher oder CDs zur Vorbereitung).

Nach bestandener Prüfung hast du 2 Möglichkeiten:

Lernen mit dem L-Führerschein:

Dafür benötigst du keine Fahrstunden, du kannst mit deinem Begleiter ab dem Alter von 17. Jahren fahren.

So darfst du mindestens 3 Monate fahren (und maximal 36 Monate)

Die praktische Prüfung darf erst mit 18 Jahren abgelegt werden.

Lernen in der Fahrschule:

Du benötigst mindestens 20 Stunden praktischen Unterricht;

ab 18 Jahre darfst du alleine fahren.

So darfst du mindestens 3 Monate fahren (und maximal 18 Monate)