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Meine Schulzeit

Meine Fragen als Jugendlicher

  • Ich weiß nicht, ob ich die richtige Abteilung in der Schule gewählt habe. Was kann ich tun?

In deiner Schule gibt es ein PMS-Zentrum, das dir bei Fragen in den Bereichen Schule, Bildung, Familien- und Sozialleben, Gesundheit, Bildungs- und Berufsberatung helfen kann ... Es besteht aus Psychologen, Sozialarbeitern und Krankenschwestern, die in Teams arbeiten. Vereinbare einfach einen Termin, um deine Fragen zu besprechen; du kannst sogar einen Test machen, der dir bei deiner Wahl hilft.

Du kannst dich auch an den Dienst Service d'Information sur les Etudes et les Professions (SIEP) in deiner Region wenden: Er bietet Informationen, Beratung und Ausbildungen. Dort kann ein Orientierungstest durchgeführt werden.

  • Ich kann nicht mehr lernen und mir den Unterrichtsstoff merken. Was kann ich tun?

Es gibt verschiedene Arbeitsmethoden, aber hier sind ein paar Tipps, die einfach anzuwenden sind:

- Bereitete den Stoff vor (Listen, Karten ...), so dass du keine Zeit mit „unnötigen“ Informationen verlierst. Also musst du zunächst einmal unterscheiden zwischen dem, was du unbedingt wissen musst, und dem, was du niemals (oder so gut wie) gefragt werden wirst;

- Lerne wiederholt und ruhe dich zwischendurch aus. Dein Gehirn braucht Zeit, um die Verbindungen zwischen den verschiedenen Neuronen herzustellen und das Wissen dauerhaft zu speichern;

- Benutze Gedächtnisstützen. Sogenannte „Eselsbrücken“ sind gute Hilfsmittel, um sich eine Liste von Dingen mithilfe eines Wortes oder eines einfachen, leicht zu merkenden Satzes zu merken.

  • Wann kann ich mit der Schule aufhören?

Die Schulpflicht gilt für alle Minderjährigen im Alter von 6 bis 18 Jahren mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Belgien.

Sie ist in zwei Perioden unterteilt:

- die Dauer der Vollzeitschulpflicht bis zum Alter von 15 Jahren;

- Schulpflicht im Alter von 15 bis 18 Jahren, bei der der Jugendliche eine Vollzeitausbildung, einen Teilzeitunterricht (CEFA) oder eine von der Französischsprachigen Gemeinschaft anerkannten Ausbildung besuchen darf.

Ab dem 18. Lebensjahr musst du nicht mehr zur Schule gehen, deine Eltern können nicht mehr entscheiden, welche Art von Unterricht du absolvieren oder welche Schule du besuchen sollst. Der Rat deiner Eltern kann trotzdem sehr nützlich sein, um deine Entscheidungen zu treffen.

  • Können meine Eltern mich zwingen, zur Schule zu gehen?

In Belgien ist die Nichteinhaltung der Schulpflicht strafbar. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte ist für die Durchsetzung dieser Schulpflicht unter einer Geldstrafe verantwortlich. Wenn du nicht zur Schule gehst, könnten deine Eltern strafrechtlich geahndet werden.

  • Was können die Folgen meiner Schulabwesenheit sein?

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Abwesenheiten: gerechtfertigte und ungerechtfertigte.

Berechtigte Abwesenheiten (Krankheit, Tod eines Angehörigen, Vorladung durch eine Behörde, Spitzensport usw.) sind zulässig und bedürfen der Vorlage von Bescheinigungen. Ihre Anzahl ist jedoch pro Schuljahr durch die Hausordnung begrenzt.

Ungerechtfertigte Abwesenheiten können schwerwiegende Folgen für deine Schulausbildung haben.

Eine verpasste Unterrichtsstunde zählt für einen halben Tag Abwesenheit und deine Eltern werden über jede Abwesenheit informiert.

Ab dem 20. Halbtag schickt der Schuldirektor einen Brief per Einschreiben an deine Eltern und kontaktiert die Behörden der Föderation Wallonie-Brüssel (SAJ, DGEO), um zu verhindern, dass du die Schule abbrichst.

Wenn du in der zweiten oder dritten Stufe bist, ist es sehr wahrscheinlich, dass du deinen Status als regulärer Schüler verlierst und durchfällst. Wenn du volljährig bist, könntest du sogar von der Schule verwiesen werden.

  • Bildung und Familienzulagen

Der Schulbesuch ist bis zum 18. Lebensjahr Pflicht; der Anspruch auf Familienzulagen ist bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das Volljährigkeitsalter erreicht hat, uneingeschränkt verfügbar: Die Anwesenheit in der Schule wird daher nicht vor diesem Datum überprüft.

Das Recht kann bis zum 25. Geburtstag des Jugendlichen, der sein Studium oder seine Ausbildung fortsetzt, beibehalten werden. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, die jährlich von der Kasse für Familienbeihilfen überprüft werden.

Achtung: Schulen informieren die Kassen für Familienbeihilfen nicht, wenn ein Schüler die Schule abbricht oder die Anzahl der Credits reduziert, daher ist es wichtig, die Familienbeihilfe zu benachrichtigen, sobald sich die Situation ändert, um Rückerstattungen zu vermeiden.