Ehrenamt

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Ehrenamts-Versicherung

Die Provinz Lüttich unterstützt ehrenamtliche Organisationen und Arbeiter !

Das Kollegium hat sich entschieden, das Verfahren eher einfach zu halten:

Um diese Versicherung zu nutzen, ist weder ein Hindernislauf noch ein endloses Verwaltungsverfahren nötig. Sie müssen lediglich d ieses Formular ausfüllen (ein Zulassungsantrag als Organisation), das auf dieser Website über das Untermenü „Wie“ oder beim Dienst für Versicherungen und Verträge (Rue Georges Clémenceau 15 in 4000 Lüttich) erhältlich ist.

AUSKÜNFTE UND ANMELDUNG

Dienst Versicherungen und Verträge 04/279 21 89

assurances.volontariat@provincedeliege.be

ENTWICKLUNG DIESER PROVINZPOLITIK

Gemäß der allgemeinen politischen Erklärung vom 9. November 2006 beabsichtigt das Provinzkollegium, das Ehrenamt zu fördern und zu unterstützen. Mit dem Ziel, Solidarität und Nähe zu fördern, gewährt das Provinzkollegium einen subventionierten, d. h. für Ehrenamtliche kostenlosen Versicherungsschutz.

Die Provinz Lüttich hat schon immer Wert auf eine Politik des Zuhörens gelegt. Mehr denn je will sie ihr entschlossenes Engagement für Vereinigungen fortsetzen und dem Ehrenamt Vorrang einräumen.

Mehr als 1.500.000 Menschen sind in Belgien ehrenamtlich aktiv. Das sind Eineinhalb Millionen Menschen, die freiwillig ihre Freizeit anderen widmen. Aus Sorge um den Schutz der Ehrenamtlichen hat die Provinz Lüttich, die von der Nationallotterie unterstützt wird, beschlossen, eine kostenlose Ehrenamts-Versicherung einzurichten, die sowohl strukturierten als auch unstrukturierten Organisationen angeboten wird.

Das Lütticher Provinzkollegium hat die Formalitäten im Zusammenhang mit dieser Versicherung übernommen; diese kann nun von Ehrenamtlichen und strukturierten und unstrukturierten Organisationen genutzt werden, ob es sich nun um rechtsfähige Vereinigungen oder private, gemeinnützige juristische Personen mit Sitz auf dem Gebiet der Provinz Lüttich handelt. Diese Versicherung deckt den Zeitraum des Ehrenamts ab: Ein Tag der Ehrenamtsaktivität entspricht einem Kalendertag der Versicherung, in dem ein Ehrenamtlicher versichert ist. Wenn zum Beispiel zwei Ehrenamtliche zwei Tage arbeiten, muss die Organisation vier Tage Ehrenamtsarbeit beantragen.