Für die Provinz arbeite

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Pensionen

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen über die Pensionsstatuten des Provinzpersonals.

DAS BELGISCHE PENSIONSSYSTEM

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DIE RUHESTANDSPENSION

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DIE HINTERBLIEBENENPENSION

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DIE PENSIONSZAHLUNG

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DAS PENSIONSSTATUT

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DIE PENSIONSREFORM


SIE SIND BEDIENSTETER DER PROVINZ UND WERDEN VON DER PROVINZ ENTLOHNT

Laden Sie die Note der Generaldirektorin der Provinz vom 15.03.2013 über die Pensionsreform herunter (PDF-Format)

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SIE SIND BEDIENSTETER DER PROVINZ UND WERDEN VON DER FRANZÖSISCHEN GEMEINSCHAFT ENTLOHNT

Laden Sie die Note der Generaldirektorin der Provinz vom 15.03.2013 über die Pensionsreform herunter (PDF-Format)

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WIE MÜSSEN SIE VORGEHEN, UM IHRE PENSION ZU BEANTRAGEN?

1. SIE SIND EIN ERNANNTER BEDIENSTETER DER PROVINZ UND WERDEN VON DER PROVINZ ENTLOHNT

a) Sie sind ernannter Bediensteter der Provinz und möchten aufgrund des Erreichens der Altersgrenze (65 Jahre), von Amtes wegen oder aufgrund bleibender körperlicher Untauglichkeit in den Ruhestand treten: Lassen Sie uns Ihren vollständig ausgefüllten, mit Datum versehenen und unterzeichneten Pensionsantrag zusammen mit einem Auszug aus der Geburtsurkunde über den Dienstweg zukommen.

b) Sie sind ernannter Bediensteter der Provinz und beantragen eine vorzeitige Pensionierung (vor Erreichen des Alters von 65 Jahren): In diesem Fall müssen Sie dem Pensionsamt eine Übersicht über die geleisteten Dienstjahre (auch im Privatsektor – fügen Sie gegebenenfalls eine Aufstellung aller Laufbahndaten des Landespensionsamts bei) zukommen lassen, anhand dessen überprüft werden kann, ob Sie die Bedingungen für einen Ruhestand ab dem gewünschten Datum erfüllen. Andernfalls wird Ihnen das nächstmögliche Datum für Ihren Vorruhestand mitgeteilt.

Wenn dieses Datum vom Pensionsamt festgelegt und bestätigt wurde, verschicken Sie diese Pensionsanfrage unter Beilage eines Auszugs ihres Geburtsregisters auf dem Dienstweg.

In Anbetracht der oben aufgeführten Informationen wird empfohlen, den Antrag mindestens ein Jahr vor dem gewählten Datum für die Pension einzuschicken.

2. SIE SIND EIN ERNANNTER BEDIENSTETER DER PROVINZ UND WERDEN VON DER FRANZÖSISCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT ENTLOHNT

Wenn Sie ein ernannter Bediensteter der Provinz sind und von der Französischsprachigen Gemeinschaft entlohnt werden, ist einzig und allein der Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes (SDPSP) befugt, das Eintrittsdatum für die Pension zu bestimmen. Sie müssen also Ihren Antrag bei dieser Abteilung stellen, anhand des dafür vorgesehenen Formulars auf der Website www.sdpsp.fgov.be. Wir empfehlen Ihnen jedoch Ihre Anfrage zu Informationszwecken ebenfalls an das Pensionsamt der Provinz zu schicken; dieses wird sich um die Weiterleitung an den Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes sowie an die Französischsprachige Gemeinschaft kümmern.

Weitere Auskünfte: pensions@provincedeliege.be

3. SIE BEENDEN IHRE KARRIERE ALS VERTRAGSBEDIENSTETER

Sie erhalten keine Pension von der Provinz, in diesem Fall ist das Landespensionsamt zuständig.

Weitere Auskünfte: http://www.onprvp.fgov.be/FR/futur/retirement/Pages/default.aspx