Pressekommuniqué des Provinzkollegiums von Lüttich

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Sitzung vom 25. Juni 2009

Soziales

Eine Zuständigkeit der Provinzabgeordneten Ann CHEVALIER

Junge Haushalte, Wohnen, Studium
Fallende Zinssätze: Noch nie waren die sozialen Darlehen so interessant!

Die Abteilung Soziales der Provinz Lüttich bietet eine ganze Reihe an sozialen Darlehen an für junge Haushalte, Studenten sowie für Personen, die eine Wohnung kaufen möchten. Infolge der Krise sind die verschiedenen Zinssätze stark herabgesetzt worden. Hiernach eine Übersicht der Zinssätze, die ab 1. Juli 2009 in Kraft treten.

Junge Haushalte: Eine Beihilfe beim Einrichten ihre Nestes

Darlehen für junge Haushalte: 1,45 %
Damit können Möbel und Einrichtungsmaterial angeschafft werden. Das Darlehen gilt für nicht verheiratete Paare oder Alleinstehende unter 35 Jahren. Die monatlichen Nettoeinkünfte des/der Antragsteller dürfen nicht 2.700 € für Paare und 1.620 € für Alleinstehende übersteigen. Das Darlehen von maximal 4.000 € ist in höchstens 84 Monatsraten rückzahlbar.

Der neue Satz liegt - 1,49 % unter dem alten Satz!

Drei mögliche Wohnungsdarlehen

Zusatzdarlehen beim Ankauf (Notarkosten) oder für Umbauarbeiten: 3,50 %
Das besteuerbare Nettoeinkommen der Antragsteller darf 25.000 € (zuzüglich 1.500 € pro Person steuerrechtlich zu Lasten) nicht übersteigen. Der Kaufpreis wird auf 100.000 € (zuzüglich 2.500 € pro Person steuerrechtlich zu Lasten) begrenzt. Diese Bedingung gilt nicht für Umbauarbeiten. Es handelt sich um ein Darlehen von maximal 12.500 € (zuzüglich 10 % pro Person steuerrechtlich zu Lasten) rückzahlbar in 15 Jahren (Ankauf) oder 10 Jahren (Umbauarbeiten).

Zusatzdarlehen für Umbauarbeiten für Gebäude in einem bevorzugten Initiativgebiet: 2 %
Die Arbeiten betreffen das Neufugen der Fassaden und den Ersatz der Fenster. Das Gebäude muss sich in einem bevorzugten Initiativgebiet befinden, das von der Gemeinde festgelegt wird. Einkommensbedingungen und Höchstbetrag sind dieselben wie für das vorerwähnte Darlehen. Der Kaufpreis ist jedoch auf 50.000 € und die Laufdauer auf 10 Jahre begrenzt.

Hypothekendarlehen: jährlicher Grundsatz: 2,50 %
Dieses Darlehen gilt für Gebäude, die sich in der Provinz Lüttich befinden und hauptsächlich vom Antragsteller bzw. von den Antragstellern bewohnt werden. Zwei Fälle sind möglich: Alleinerziehende oder Alleinstehende (ein Einkommen) und Paare (zwei Einkommen).

Im ersten Fall darf der Kaufpreis des Hauses keine 80.000 € (100.000 € nach eventuellen Umbauarbeiten) übersteigen. Im zweiten Fall liegt diese Grenze bei 100.000 € (120.000 € nach eventuellen Umbauarbeiten). Die besteuerbaren Einkünfte liegen im ersten Fall bei 20.000 € und im zweiten bei 25.000 € (zuzüglich 1.500 € pro Person steuerrechtlich zu Lasten in beiden Fällen).

Das Darlehen beläuft sich auf 120 % des Kaufpreise, zuzüglich Lebensversicherung und 500 € pro Person zu Lasten. Das Darlehen muss bis zum 70. Lebensjahr getilgt sein und ist in 30 Jahren rückzahlbar.

Diese drei neuen Zinssätze liegen somit um - 1,50 % unter den alten Sätzen.

Zwei Studiendarlehen für das Schuljahr 2009 – 2010

Hochschul- und Universitätsstudium in der Provinz Lüttich: 1,50 %
Diese Darlehen richten sich an Hochschul- oder Universitätsstudenten mit geringen Einkünften: 750 € für ein kurzes Hochschulstudium und 1.250 € für ein langes Hochschulstudium oder Universitätsstudium. In Ausnahmefällen werden Darlehen in Höhe von 500 € an Sekundarschülern gewährt. Altersgrenze: 26 Jahre am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. In bestimmten Fällen (Einkünfte der Eltern) ist das Darlehen zinslos. Das Darlehen muss maximal 3 Jahre nach Abschluss oder Abbruch der Studien zurückgezahlt sein.

Für eine Spezialisierung: 1,50 %
Diese Darlehen richten an Absolventen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss gemacht haben und sich in einer anderen Sprache als die des Diploms spezialisieren möchten (Studium, Praktikum, Forschungsarbeiten usw.). Der Betrag beläuft sich maximal auf 5.377 € (538 € pro Monat) und ist proportional zu dem Studienniveau und den Studienkosten, zu den Anforderungen des Studenten und der Höhe seiner eigenen Einkünfte. Die Einkünfte des Vorjahres sind auf 35.847 € (zuzüglich 10 % pro Person steuerrechtlich zu Lasten) begrenzt. Das Darlehen muss maximal 3 Jahre nach Abschluss oder Abbruch der Studien zurückgezahlt sein.

Diese zwei neuen Zinssätze liegen somit um 1,50 % unter den alten Sätzen.

Infos:
Dienststelle für soziale Beihilfen
04/220 22 00 (Place de la République française 1 in 4000 Lüttich - interventions.sociales@provincedeliege.be


RETOUR

Gesundheit und Lebensqualität

Eine Zuständigkeit des Provinzabgeordneten und stellv. Vorsitzenden Georges PIRE

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: die erste Todesursache
Haben Universitätsstudien Auswirkungen auf  Stress und Cholesterinspiegel der Studenten?

Herz-Kreislauf-Erkrankungen bleiben die erste Todesursache und liegen oft einer Behinderung zu Grunde, die manchmal sehr früh im Leben aufkommen kann: Herzinfarkt, Gehirnschlaganfälle und Arteriitis. Diese Erkrankungen werden durch zahlreiche Faktoren bedingt, die in zwei Kategorien zusammengefasst werden können: Die unveränderbaren Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vererbung und die veränderbaren wie Tabakkonsum, Blutüberdruck, Hypercholesterinämie, Fettlebigkeit und Bewegungsmangel.

Diese Risikofaktoren sind bereits oft bei der Adoleszenz schon vorhanden, wirken sich Jahre lang unbemerkt aus und greifen die innere Wand der Arterien an. Herz-Kreislauf-Erkrankungen können dann mit 40 plötzlich auftreten, obwohl sie absolut vermeidbar wären, wäre man sich den Risiken viel früher bewusst.

Zu viel Stress und Cholesterin bei 10 % der Studenten
In 2007 und 2008 hatten die Dienststellen für Früherkennung und für Gesundheitsförderung der Provinz Lüttich eine epidemiologische Erhebung über Herz-Kreislauf-Erkrankungen unter den Studenten im 1. Bachelorjahr durchgeführt. Sie hat gezeigt, dass 10 % der Studenten einen zu hohen Blutdruck und Cholesterinspiegel hatten. Dieser Befund zeigt, dass es erforderlich ist, diese jungen Erwachsenen wiederholt zu kontrollieren, damit sie ihre Lebenshygiene verbessern und sich ausgeglichen ernähren.

Auf diese Studienresultate angesprochen, hat der Provinzabgeordnete für Gesundheitsfragen Georges Pire dem Provinzkollegium vorgeschlagen, eine neue Vorsorgeuntersuchung für die Studenten im 1. Jahre des kommenden Schuljahres zu organisieren. Diese Untersuchung findet vom 17. August bis 15. September auf dem Uni-Gelände des Sart-Tilman in einem Bus des Früherkennungsdienstes mit Personal der Provinz und des CHU-Klinikums statt.

Die Studenten unterziehen sich dabei verschiedener Kontrollen: Blutdruck, Gewicht, Größe, Bauchumfang, Cholesterin- und Zuckerspiegel. Bei möglichen Risiken werden sie persönlich informiert.

Infos:
Dienst für Gesundheitsförderung
04/349 51 33 - – spps@provincedeliege.be