Im Rahmen seiner Aufsichtsaufgaben hat das Provinzkollegium diesen Donnerstag, 14. Februar 2008 die Kontrolle der eingegangenen Haushaltspläne 2008 der Städte und Gemeinden der Provinz Lüttich fortgesetzt.
Auf Vorschlag von Herrn Christophe Lacroix, Provinzabgeordneter, hat das Provinzkollegium die Haushaltspläne 2008 der Gemeinden Aubel und Trooz genehmigt. Somit hat die Provinz Lüttich 20 der bis dato eingegangenen Haushaltspläne ratifiziert.
Eine Zuständigkeit von Frau Ann Chevalier, Provinzabgeordneter
Für bestimmte Studenten sind die Studienkosten – Einschreibegebühren oder Finanzierung einer Spezialisierung - ein echtes Hindernis. Zwecks bestmöglicher Unterstützung hat die Provinz auf Vorschlag von Frau Ann Chevalier, Provinzabgeordnete, die Zugangsbedingungen der Studiendarlehen erweitert. Nachdem die Beträge für das Schuljahr 2007-2008 erhöht wurden, werden sie für das Schuljahr 2008-2009 jetzt dem Index angepasst (Darlehensbetrag und betreffendes Höchsteinkommen).
In einem Europa, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, und bei steigenden Berufsanforderungen, ist es heutzutage selbstverständlich mehrere Sprachen zu beherrschen. Viele Studenten sind sich dessen bewusst und möchten ihre Ausbildung durch eine Fachspezialisierung in einer anderen Sprache als die Studiensprache vervollständigen. Kann man überhaupt eine bessere Erfahrung machen, als in einem selbst ausgewählten Umfeld zu leben, insbesondere wenn diese zusätzliche Ausbildung in einer anderen Sprache erteilt wird?
Die Abteilung für Soziales der Provinz Lüttich bietet Studiendarlehen an, um eine Spezialisierung in einer anderen Sprache als die Studiensprache zu absolvieren. Berechtigt dafür sind Studenten, die mindestens seit zwei Jahren in der Provinz wohnen und ein berufsausbildendes Hochschulstudium absolviert haben. Ursprünglich bezogen sich derartige Darlehen lediglich auf Studienspezialisierungen, heute aber auch auf Forschungsarbeiten und Praktika im Rahmen einer Spezialisierung. Zudem ist der Begriff der „anderen Sprache als die Studiensprache“ deutlicher als der Begriff der „Muttersprache“ und entspricht besser den Anforderungen des Bologna-Prozesses, Grundlage des europäischen Wissensraums. Der Höchstbetrag des Darlehens beläuft sich auf 5.239 € mit einem geringen Zinssatz und selbst zinslos je nach besteuerbarem Nettoeinkommen. Darlehen, die an Personen mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 34.928 € (+ 10 % pro Person zu Lasten) verliehen werden, werden nicht verzinst. Anderenfalls beläuft sich der Jahreszinssatz auf 2,25 %. Die Anträge müssen vor dem 30. September 2008 eingereicht werden. Da es sich um eine Spezialisierung handelt und nicht um einen ersten Kontakt, muss der Student die Sprache der Einrichtung, die er dafür besuchen möchte, gut kennen.
Auskünfte und Kontakte:
PROVINZ LÜTTICH
Zentralverwaltung der Provinz und der Sozialangelegenheiten
Studiendarlehen – Bureau ACPAS 2.1.1 (5. Stock)
1, Place de la République française – 4000 LÜTTICH
Tel.: 04/220 22 29 - E-Mail: interventions.sociales@prov-liege.be