Eine Zuständigkeit von Herrn Georges PIRE, Provinzabgeordneter
Das Provinzkollegium hat der Lütticher Direktion für Wasserstrassen des Wallonischen Ministeriums für Ausrüstung und Transport eine 20-jährige Betriebsgenehmigung für eine Sammelstelle für Baggergut erteilt. Die Sammelstelle liegt in Huy unterhalb der Ampsin-Brücke auf dem rechten Maas-Ufer.
An dieser Sammelstelle wird Baggergut der Kategorien A und B gelagert, d.h. gewöhnlicher oder leicht belasteter Schlamm. Künftig werden dort Baggergut (Entschlammung der Wasserstraßen) und Schlamm (hauptsächlich nach Reinigung der Straßen und Gräben) zwischengelagert, getrocknet und entsorgt.
Ein Ausbaggern und Entschlammen der Wasserläufe ist erforderlich, um die Schiffbarkeit der Flüsse zu gewährleisten und die Anrainer vor Überflutungen zu schützen. Mit diesem Beschluss achtet die Provinz Lüttich darauf, diese Sicherheit zu garantieren, wie sie es auch bei der jährlichen Wartung und Säuberung der Wasserläufe zweiter Kategorie macht.
Die Sammelstelle von Huy wird voraussichtlich folgende Mengen jährlich entsorgen:
Bei seinem Gutachten beruft das Provinzkollegium sich auf den Erlass der wallonischen Regierung vom 30. November 1995 über die Bewirtschaftung des entnommenen Materials aus dem Bett und Uferbereich von Wasserläufen und -flächen aufgrund von Ausbaggerungs- oder Reinigungsarbeiten.
Die Betriebsgenehmigung wurde nach einer öffentlichen Untersuchung und den günstigen Stellungnahmen des Wallonischen Umweltrats für eine nachhaltige Entwicklung, des BSK der Stadt Huy, des Städtebaudienstes der Wallonischen Region und des Wallonischen Amtes für Abfälle erteilt.
Für die Ausführung dieses Projektes werden noch die Genehmigungen des Urbanismus und die Genehmigung für die Abwassereinleitung benötigt. Dies ist jedoch keine Kompetenz der Provinz.