Eine Zuständigkeit des Provinzabgeordneten-Vorsitzenden André GILLES
Schüler verschiedener Sekundarschulen aller Schulnetze haben an diesem 13. November den Zugang zum Hauptgebäude des IPES-Instituts von Herstal bis 8.30 Uhr gesperrt. Sie sind dann von der Polizei begleitet, zur Schule Saint-Lambert gegangen, um sich mit anderen Schülern nach Lüttich zu begeben.
Die Forderungen der Schüler beziehen sich anscheinend auf die Studienkosten und im Allgemeinen auf die Lebenshaltungskosten. Dabei wurde ein Flugblatt zum Thema „Unsere Schulen brauchen Geld“ verteilt.
Diese Aktion richtet sich nicht spezifisch gegen das Unterrichtswesen der Provinz Lüttich, das von den angeführten Heizungsproblemen (ungeheizte Klassenzimmer) nicht betroffen ist.
Das Provinzkollegium weist zudem darauf hin, dass der Unterricht für die meisten Schüler des IPES-Instituts von Herstal ganz normal weiter erteilt wurde und dass weder die polytechnische Schule von Herstal, die neben dem Institut liegt, noch die zehn anderen Sekundarschulen, die wir verwalten, Störungen gemeldet haben.
Eine Zuständigkeit des Provinzabgeordneten-Stellv. Vorsitzenden Georges PIRE
Das Provinzkollegium hat ein günstiges Gutachten zur Klassierung als Denkmal der Teile des Balloir-Gebäudes, die noch nicht klassiert sind, (Place Sainte-Barbe 11 in Lüttich) abgegeben.
Geschichte des Gebäudes
Ein Stück von 7 bis 8 Metern der Stadtmauer, auf der kurz von der Maghin-Brücke auf dem rechten Maas-Ufer im 16. Jahrhundert ein Giebel gebaut wurde, ist per Königlichem Erlass vom 17. Oktober 1962 auf Grund des archäologischen Interesses unter Denkmalschutz gestellt worden.
Durch ministeriellen Erlass vom 19. April 1989 wurden die anderen Fassaden und die Bedachung eines Teils des „Balloir“ auf Grund des historischen und archäologischen Interesses auch unter Denkmalschutz gestellt.
Dieses Projekt zur Klassierung betrifft die restlichen Fassaden und Dächer (Innen- und Außenansichten) sowie den Innenhof des gesamten Gebäudes und den Flachbogen mit einem Freskengemälde von Jean-Pierre Pincemin (1944-2006).
Der Balloir – ein altfranzösisches Wort, das soviel wie Kleinfestung, Bunker bedeutet – wurde im 16. Jahrhundert erbaut und in den darauf folgenden Jahrhunderten umgebaut.
Am 22. August 1801 machte die Kommission der Fürsorgeheime aus diesem Anwesen ein Waisenhaus. Die Gebäude, die nach den Plänen des Architekten Charles Vandenhove renoviert werden, umfassen ein Kinderheim, ein Altenheim (Maison Sainte-Barbe), ein neuer Anbau des Altenheims (Maison Sainte-Anne) und ein Dienstgebäude.
1986 hat das ÖSHZ das Balloir-Anwesen an die VoG „La Maison Heureuse“, die vom Pastor Gerratz gegründet wurde, verkauft und ein Lebensraum für mehrere Generationen ist daraus entstanden.
Beschreibung
Mit den hervorragenden architektonischen Arbeiten am Balloir-Gebäude sind neben der Einfügung der ehemaligen Gebäude auch moderne Teile, wie z.B. der Turm oder verschiedene Aufbauten, eingegliedert worden. Die gesamte Renovierung favorisiert Begegnungen und respektiert dabei einer der Hauptgrundsätze, die zum Erfolg des Projektes beitragen, auch wenn Privatsphäre und Freiheit der verschiedenen Generationen geschützt werden.
Eine harmonische Anordnung der Flächen und Volumen der Gebäude – als anschauliche Begegnung zwischen Vergangenheit und Gegenwart – erlaubt eine vortreffliche Einbindung des gesamten Anwesens in das örtliche Gefüge. Besonders bewundernswert ist das Freskengemälde von Jean-Pierre Pincemin auf der Decke des Refektoriums.
Die Renovierung des Balloir-Anwesens ist ein vorbildlicher architektonischer Erfolg und sollte auf Grund des sozialen, technischen und künstlerischen Interesses unter Denkmalschutz gestellt werden.
Infos:
Kabinett von Georges PIRE
Provinzabgeordneter-Stellv. Vorsitzender – Infrastruktur
Tel.: 04/ 232 33 70
Generaldirektion der technischen Dienste der Provinz
Frau Danielle COUNE
Generaldirektorin
Tel.: 04/220 71 01 - E-Mail: danielle.coune@prov-liege.be